Anpassung Zuchtordnung

**Wichtige Änderung in unserer Zuchtordnung**

Warum finden diese Änderungen statt? Der Genpool unserer Ridgebacks profitiert langfristig von den unten aufgeführten Punkten. Es ist wichtiger, dies im Auge zu behalten, als Hunde auszuschließen.

Kennelname: Es ist nicht mehr nötig, einen Kennelnamen zu beantragen, um züchten zu dürfen. Die Welpen werden auf der Ahnentafel dann lediglich mit ihrem Namen aufgeführt.

Rüden: Jeder Rüde, der eine Zuchtzulassung (unter Vorbehalt) hat, darf bei Ridgeback International (RI) gelistet und eingesetzt werden, wenn der Besitzer eine aktive Mitgliedschaft bei RI besitzt.

Hündinnen: Jede Hündin, die eine Zuchtzulassung (unter Vorbehalt) hat, darf bei Ridgeback International (RI) gelistet und eingesetzt werden, wenn der Besitzer eine aktive Mitgliedschaft bei RI besitzt.

Empfehlung: RI hat bisher nur Ahnentafeln an Züchter herausgegeben, wenn beide Elternteile über alle erforderlichen Untersuchungen verfügten. Es ist weiterhin sehr zu empfehlen, diese anzustreben – zum Wohle unserer Hunde.

Welche Untersuchungen und Tests sollten beide Elterntiere optimalerweise vorweisen?

Röntgenauswertungen:

  • HD + ED + OCD Schulter (verpflichtend)
  • Spondylose
  • Übergangswirbel

Gentests:

  • R.I.GE.P. Kompletttest (nicht älter als 3 Jahre)
  • Verhaltensgenetisches Profil

Weitere Untersuchungen:

  • Herzultraschall

Weiterhin gilt: Alle Welpen müssen ein DNA-Profil von Ridgeback International erhalten.

Beide Elternteile müssen ein DNA-Profil von Ridgeback International erhalten.

Andere DNA-Profile (ISAG 2006 + ISAG 2020) können NICHT verwendet werden, da RI eine komplette Genomsequenzierung für die Elternschaftsprüfung verwendet.

Alle anderen Punkte in unserer Zuchtordnung, bleiben von diesen Änderungen unberührt.

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