**Wichtige Änderung in unserer Zuchtordnung**
Warum finden diese Änderungen statt? Der Genpool unserer Ridgebacks profitiert langfristig von den unten aufgeführten Punkten. Es ist wichtiger, dies im Auge zu behalten, als Hunde auszuschließen.
Kennelname: Es ist nicht mehr nötig, einen Kennelnamen zu beantragen, um züchten zu dürfen. Die Welpen werden auf der Ahnentafel dann lediglich mit ihrem Namen aufgeführt.
Rüden: Jeder Rüde, der eine Zuchtzulassung (unter Vorbehalt) hat, darf bei Ridgeback International (RI) gelistet und eingesetzt werden, wenn der Besitzer eine aktive Mitgliedschaft bei RI besitzt.
Hündinnen: Jede Hündin, die eine Zuchtzulassung (unter Vorbehalt) hat, darf bei Ridgeback International (RI) gelistet und eingesetzt werden, wenn der Besitzer eine aktive Mitgliedschaft bei RI besitzt.
Empfehlung: RI hat bisher nur Ahnentafeln an Züchter herausgegeben, wenn beide Elternteile über alle erforderlichen Untersuchungen verfügten. Es ist weiterhin sehr zu empfehlen, diese anzustreben – zum Wohle unserer Hunde.
Welche Untersuchungen und Tests sollten beide Elterntiere optimalerweise vorweisen?
Röntgenauswertungen:
- HD + ED + OCD Schulter (verpflichtend)
- Spondylose
- Übergangswirbel
Gentests:
- R.I.GE.P. Kompletttest (nicht älter als 3 Jahre)
- Verhaltensgenetisches Profil
Weitere Untersuchungen:
- Herzultraschall
Weiterhin gilt: Alle Welpen müssen ein DNA-Profil von Ridgeback International erhalten.
Beide Elternteile müssen ein DNA-Profil von Ridgeback International erhalten.
Andere DNA-Profile (ISAG 2006 + ISAG 2020) können NICHT verwendet werden, da RI eine komplette Genomsequenzierung für die Elternschaftsprüfung verwendet.
Alle anderen Punkte in unserer Zuchtordnung, bleiben von diesen Änderungen unberührt.